Allgemeine geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Bilgin Sports Lounge, insbesondere für die Nutzung von Sportflächen wie Fußball, Padel, Badminton, Tischtennis, Teqball und Bubble-Soccer, für Veranstaltungen wie Kindergeburtstage, Firmen-, Vereins- und Gruppenveranstaltungen, für die Überlassung von Leihmaterialien sowie für Buchungen, die online, telefonisch oder vor Ort vorgenommen werden.

  • Maßgeblich ist grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam einbezogen wurde.

  • Ergänzend gilt die Hausordnung der Bilgin Sports Lounge in ihrer bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung sowie die vor Ort aus Sicherheitsgründen erteilten Anweisungen des Personals.

§2 Reservierung, Stornierung und Nichterscheinen

  • Buchungen sind nach Bestätigung durch die Bilgin Sports Lounge verbindlich.

  • Die jeweiligen Anfangs- und Endzeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, beginnen die Spielzeiten grundsätzlich zur vollen Stunde. Badminton-Buchungen können hiervon abweichend insbesondere zur halben Stunde beginnen und dauern grundsätzlich 60 Minuten.

  • Verspätetes Erscheinen des Kunden führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der gebuchten Spielzeit. Die vereinbarte Endzeit bleibt bestehen.

  • Stornierungen sind bis 48 Stunden vor Beginn des gebuchten Termins kostenfrei möglich.

  • Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Beginn des gebuchten Termins oder bei Nichterscheinen kann die Bilgin Sports Lounge den vereinbarten Buchungspreis als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vergabe des gebuchten Zeitraums werden angerechnet.

  • Der Bilgin Sports Lounge bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  • Verträge können auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam zustande kommen, insbesondere durch Onlinebuchung, telefonische Buchung, Buchungsbestätigung oder Zahlung.

  • Bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

§3 Nutzung der Sportanlagen und Haftung

  • Die Nutzung der Sportanlagen erfolgt im Rahmen der sportarttypischen Risiken und unter Beachtung dieser AGB, der Hausordnung und der Anweisungen des Personals.

  • Die Bilgin Sports Lounge haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Bilgin Sports Lounge, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  • Für sonstige Schäden haftet die Bilgin Sports Lounge unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Bilgin Sports Lounge nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  • Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

  • Für die jeweilige Sportart ist geeignetes Schuhwerk zu verwenden. Insbesondere gelten folgende Vorgaben:

    Fußball und Bubble-Soccer: geeignete Hallen- oder Nockenschuhe; Eisenstollen sind nicht gestattet

    Padel und Badminton: saubere und geeignete Sportschuhe

    Tischtennis und Teqball: saubere Sportschuhe

Das Personal kann ungeeignetes oder die Sportflächen beschädigendes Schuhwerk untersagen.

  • Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter und vergleichbare Fortbewegungsmittel dürfen nicht in Sport-, Umkleide- oder Aufenthaltsbereiche eingebracht werden, soweit keine hierfür ausdrücklich vorgesehenen Abstellmöglichkeiten vorhanden sind.

  • Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bilgin Sports Lounge. Medizinisch erforderliche Lebensmittel und Getränke bleiben hiervon unberührt.

  • Schäden oder Mängel an Sportflächen, Einrichtungen oder Leihmaterialien sind unverzüglich dem Personal zu melden.

  • Nutzer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.

§4 Kinder und Aufsichtspflicht

  • Kinder unter 14 Jahren dürfen sich grundsätzlich nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen erwachsenen Person oder im Rahmen einer ausdrücklich betreuten Veranstaltung in der Anlage aufhalten.

  • Die Aufsichtspflicht verbleibt grundsätzlich bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder sonstigen aufsichtspflichtigen Begleitpersonen, soweit die Bilgin Sports Lounge die Aufsicht nicht ausdrücklich vertraglich übernommen hat.

  • Eine allgemeine Betreuung oder Beaufsichtigung von Minderjährigen durch Mitarbeiter der Bilgin Sports Lounge besteht nicht.

  • Für Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

§5 Gruppenbuchungen, Firmen, Vereine und Veranstaltungen

  • Gruppenbuchungen ab 10 Personen sind als solche bei der Buchung anzugeben.

  • Die Bilgin Sports Lounge kann bei Gruppen- und Veranstaltungsbuchungen eine angemessene Vorauszahlung oder Kaution verlangen.

  • Der Organisator bzw. Vertragspartner der Gruppe ist verpflichtet, die Teilnehmer über die für die Veranstaltung geltenden Sicherheits-, Nutzungs- und Verhaltensregeln zu informieren.

  • Teilnehmer und Veranstalter haften für schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  • Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, Anweisungen des Personals oder die Hausordnung kann die Veranstaltung nach vorheriger Aufforderung zur Unterlassung abgebrochen werden. Bei einer unmittelbar drohenden Gefahr ist eine vorherige Aufforderung nicht erforderlich.

  • Wird der Abbruch vom Kunden oder den Teilnehmern schuldhaft verursacht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des auf den nicht genutzten Zeitraum entfallenden Entgelts, soweit dies unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

§6 Hygiene, Ordnung und Sicherheit

  • Umkleiden, Sanitärbereiche, Sportflächen und Aufenthaltsbereiche sind sauber und ordnungsgemäß zu hinterlassen.

  • Abfälle sind ausschließlich in den vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

  • Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege, Notausgänge sowie Feuerlöscheinrichtungen dürfen zu keinem Zeitpunkt verstellt, blockiert oder zweckwidrig benutzt werden.

  • Tiere dürfen grundsätzlich nicht in die Anlage mitgebracht werden. Gesetzlich erforderliche Assistenzhunde sind hiervon ausgenommen.

  • In sämtlichen Innenbereichen besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte. Rauchen ist nur in den hierfür vorgesehenen Außenbereichen zulässig.

  • Waffen, gefährliche Gegenstände, pyrotechnische Gegenstände sowie Glasbehälter dürfen nicht in die Sportbereiche eingebracht werden.

  • Einrichtungen, Netze, Tore, Banden, Pfosten, Trennwände und sonstige Sportausstattung dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden. Insbesondere ist das Klettern oder Hängen an Toren, Netzen, Basketballkonstruktionen, Trennnetzen oder sonstigen Einrichtungsgegenständen untersagt.

  • Festgestellte Gefahrenstellen, Schäden, Flüssigkeiten auf dem Boden oder sonstige Sicherheitsrisiken sind unverzüglich dem Personal zu melden. Der betroffene Bereich darf bis zur Freigabe nicht weiter genutzt werden.

  • Unfälle und Verletzungen auf dem Betriebsgelände sollen unverzüglich dem Personal gemeldet werden, damit erforderlichenfalls Erste-Hilfe- oder Rettungsmaßnahmen veranlasst werden können.

  • Bei Feueralarm, Räumungsanweisung oder sonstigen Gefahrenlagen ist die sportliche Betätigung sofort einzustellen. Den Anweisungen des Personals sowie den gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen ist unverzüglich Folge zu leisten.

§7 Leihmaterial und Pfandregelung

  • Leihmaterialien können gegen die jeweils ausgewiesene Gebühr sowie gegebenenfalls gegen Hinterlegung eines Pfands ausgegeben werden.

  • Als Pfand kann ein geeigneter persönlicher und werthaltiger Gegenstand verlangt werden. Die Annahme eines bestimmten Gegenstandes als Pfand liegt im angemessenen Ermessen des Personals.

  • Die freiwillige Hinterlegung eines amtlichen Lichtbildausweises kann angeboten werden, wird jedoch nicht verlangt. Soweit ein Ausweis entgegengenommen wird, sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.

  • Leihmaterial ist vollständig, ordnungsgemäß und in dem Zustand zurückzugeben, der bei vertragsgemäßem Gebrauch zu erwarten ist.

  • Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung können die erforderlichen Ersatz- oder Reparaturkosten unter Berücksichtigung des Alters und Zustands des Gegenstands verlangt werden.

  • Reinigungskosten können verlangt werden, soweit eine über den üblichen Gebrauch hinausgehende, vom Nutzer verursachte Verschmutzung vorliegt.

§8 Gutscheine

  • Gutscheine können grundsätzlich für die jeweils dafür vorgesehenen Leistungen der Bilgin Sports Lounge eingelöst werden.

  • Soweit keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  • Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Ansprüche entgegenstehen.

  • Soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, kann ein verbleibendes Restguthaben für eine spätere Nutzung bestehen bleiben.

§9 Verhalten, Alkohol, Drogen und Hausrecht

  • Das Personal der Bilgin Sports Lounge übt das Hausrecht aus.

  • Den berechtigten Anweisungen des Personals, insbesondere zu Sicherheit, Ordnung und ordnungsgemäßer Nutzung der Anlage, ist Folge zu leisten.

  • Personen, die andere Gäste oder Mitarbeiter bedrohen, beleidigen, belästigen oder gefährden, können von der weiteren Nutzung ausgeschlossen und der Anlage verwiesen werden.

  • Personen, die erkennbar erheblich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und dadurch ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit Dritter oder einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb gefährden, können von der sportlichen Nutzung ausgeschlossen werden.

  • Der Besitz oder Konsum illegaler Drogen auf dem Betriebsgelände ist untersagt.

  • Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann ein zeitlich angemessenes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

§10 Datenschutz, Videoüberwachung und Aufnahmen

  • Soweit Teile der Anlage videoüberwacht werden, erfolgt dies ausschließlich zu festgelegten Sicherheitszwecken und im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.

  • Auf die Videoüberwachung sowie auf den datenschutzrechtlich Verantwortlichen und die weiterführenden Datenschutzinformationen wird in geeigneter Weise bereits vor Betreten des überwachten Bereichs hingewiesen.

  • Bereiche mit besonders hoher Privaterwartung, insbesondere Toiletten, Duschen und Umkleidebereiche, werden nicht videoüberwacht.

  • Aufzeichnungen werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder konkrete Sicherungsgründe entgegenstehen.

  • Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzinformationen der Bilgin Sports Lounge.

  • Das Fotografieren oder Filmen anderer Personen ist nur zulässig, soweit deren Rechte, insbesondere Persönlichkeits- und Datenschutzrechte, beachtet werden.

§11 Technische Störungen, Ausfälle und höhere Gewalt

  • Technische Störungen oder sonstige Betriebsunterbrechungen werden nach Möglichkeit unverzüglich behoben.

  • Kann eine gebuchte Leistung aus Gründen, die in den Verantwortungsbereich der Bilgin Sports Lounge fallen, ganz oder teilweise nicht erbracht werden, richten sich die Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.

  • Soweit möglich, kann dem Kunden ein angemessener Ersatztermin angeboten werden. Gesetzliche Erstattungs-, Minderungs- oder sonstige Rechte des Kunden werden dadurch nicht eingeschränkt.

  • Geringfügige Beeinträchtigungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich einschränken, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung.

  • Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach der Haftungsregelung in §3.

§12 Zahlungsbedingungen

  • Die jeweils verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

  • Soweit für den Spielbetrieb vor Ort ausschließlich Barzahlung angeboten wird, wird hierauf vor Abschluss der Buchung hingewiesen.

  • Bei Onlinebuchungen stehen die im jeweiligen Buchungssystem angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

  • Im Bistrobereich kann für Kartenzahlungen ein ausgewiesener Mindestbetrag gelten, soweit dies rechtlich und nach den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters zulässig ist.

  • Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der vereinbarte Preis spätestens vor Beginn der gebuchten Leistung vollständig zu entrichten.

§13 Zahlungsverzug und Forderungsdurchsetzung

  • Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  • Im Verzugsfall kann die Bilgin Sports Lounge die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen und die erforderlichen sowie erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverfolgung geltend machen.

  • Angemessene Mahnkosten können nur insoweit verlangt werden, als sie tatsächlich entstanden und gesetzlich erstattungsfähig sind.

  • Offene Forderungen können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen an Inkassodienstleister, Rechtsanwälte oder sonstige befugte Rechtsdienstleister zur Forderungsdurchsetzung übergeben werden.

  • Personenbezogene Daten werden hierbei ausschließlich im rechtlich zulässigen und für die Forderungsdurchsetzung erforderlichen Umfang verarbeitet bzw. übermittelt.

§14 Onlinebuchungen

  • Onlinebuchungen sind nach Abschluss des Buchungsvorgangs und entsprechender Bestätigung verbindlich.

  • Der Kunde erhält grundsätzlich eine Buchungsbestätigung an die von ihm angegebene Kontaktadresse.

  • Für Stornierungen gilt §2 dieser AGB.

  • Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Kontakt- und Zahlungsdaten anzugeben.

  • Vor Abschluss einer Onlinebuchung wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, die für die Buchung geltenden AGB einzusehen und zu akzeptieren.

  • Die wesentlichen Vertragsinformationen sowie der Gesamtpreis werden dem Kunden vor Abschluss der Buchung angezeigt.

§15 Öffnungszeiten

  • Die regulären Öffnungszeiten der Anlage werden vor Ort sowie über die offiziellen Informationskanäle der Bilgin Sports Lounge bekannt gegeben.

  • Soweit regulär Öffnungszeiten von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr gelten, endet der Spielbetrieb spätestens mit der Schließzeit.

  • Sonderöffnungszeiten, Feiertagsregelungen, Veranstaltungen oder betriebsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten, soweit bereits bestehende Buchungen hierdurch nicht unzulässig beeinträchtigt werden.

§16 Weitere Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen

  • Teilnehmer dürfen Sportangebote nur nutzen, wenn sie sich für die jeweilige sportliche Betätigung gesundheitlich geeignet fühlen. Diese Bestimmung entbindet die Bilgin Sports Lounge nicht von ihren eigenen gesetzlichen Sicherheits- und Verkehrssicherungspflichten.

  • Sicherheitsanweisungen und sportartspezifische Einweisungen des Personals sind zu beachten.

  • Vorgeschriebene maximale Personenzahlen und sonstige sicherheitsbedingte Nutzungsvorgaben dürfen nicht überschritten werden.

  • Zuschauer dürfen sich nur in den dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten und Sportflächen grundsätzlich nicht betreten.

  • Geräte und Sportflächen dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung verwendet werden.

  • Bei erkennbar gefährlichem Verhalten ist das Personal berechtigt, die sportliche Betätigung bis zur Beseitigung der Gefahr zu unterbrechen oder zu beenden.

  • Für persönliche Gegenstände und Wertsachen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Kunden wird empfohlen, Wertsachen nicht unbeaufsichtigt zurückzulassen.

  • Für schuldhaft verursachte Schäden an Gebäuden, Sportflächen, Einrichtung oder Inventar können Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.

  • Ein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Spielfelds besteht nur, wenn ein bestimmtes Spielfeld ausdrücklich Vertragsbestandteil der Buchung geworden ist.

  • Eine missbräuchliche oder manipulative Nutzung des Buchungssystems kann nach vorheriger Prüfung zur Sperrung des betreffenden Benutzerkontos bzw. zur Ablehnung weiterer Buchungen führen.

§17 Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

  • An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie gesetzlich Anwendung finden.

  • Ein Gerichtsstand in Darmstadt wird nur vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

Stand: Oktober 2026