HAUSORDNUNG

Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bilgin Sports Lounge sowie den zugehörigen Bereichen.

Alle Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere Personen weder gefährdet, geschädigt, erheblich gestört noch belästigt werden.

Die Sportflächen, Geräte und sonstigen Einrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden.

Den Sicherheitsanweisungen sowie den berechtigten Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Flucht- und Rettungswege, Notausgänge sowie Feuerlöscheinrichtungen sind jederzeit freizuhalten.

Das Klettern oder Hängen an Toren, Netzen, Trennwänden, Pfosten oder sonstigen nicht dafür vorgesehenen Einrichtungen ist untersagt.

Festgestellte Schäden, Gefahrenstellen oder Verunreinigungen, die zu einer Gefahr führen können, sind unverzüglich dem Personal zu melden.

Unfälle und Verletzungen sollen unverzüglich dem Personal gemeldet werden.

Bei einem Feueralarm oder einer Räumungsanweisung ist der Spielbetrieb sofort einzustellen und die Anlage entsprechend den gekennzeichneten Fluchtwegen und den Anweisungen des Personals zu verlassen.

Aggressives, bedrohendes, beleidigendes oder gefährdendes Verhalten wird nicht toleriert.

Personen, die aufgrund erheblicher Alkohol- oder Drogeneinwirkung nicht mehr sicher am Sportbetrieb teilnehmen können, können von der Nutzung ausgeschlossen werden.

Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten sind in allen Innenbereichen untersagt.

Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, gefährlichen Gegenständen und Glasbehältern in die Sportbereiche ist untersagt.

Kinder sind entsprechend den geltenden Aufsichtsregelungen zu beaufsichtigen.

Zuschauer dürfen Sportflächen nur mit Zustimmung des Personals betreten.

Die Hausordnung wird gegenüber Kunden Bestandteil des Nutzungsverhältnisses, soweit sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde. Unabhängig davon bleiben das gesetzliche Hausrecht der Bilgin Sports Lounge und berechtigte Sicherheitsanweisungen des Personals unberührt.

Stand: Oktober 2026